Im Trauerfall
Im Trauerfall Seelenspiegel Bestattungen Zentralruf 0176-23377591
Nordstemmen 05069-348167 – Laatzen 0511-10593560
24 Std. erreichbar
Was tun wenn der Trauerfall eintritt?
Wenn der Sterbefall im privaten Haushalt eintritt muss als erstes ein Arzt benachrichtigt werden. Dieser untersucht den Verstorbenen und stellt die Todesbescheinigung aus.
Danach sollte ein Bestattungshaus benachrichtigt werden, welches die Überführung veranlasst.
Tritt der Tod in einem Krankenhaus, Hospiz, Senioren- oder Pflegeheim ein, wird die Verwaltung sich um die Erbringung der Todesbescheinigung durch den Arzt bemühen. In diesem Fall können Sie sich direkt mit uns in Verbindung setzen.
Wer ist der Bestattungspflichtige?
Bestattungspflichtige sind die Personen, die sich im Sterbefall in der Familie um die Regelung der Modalitäten der Bestattung und um den Abschluss des Bestattungsvertrages kümmern müssen. Der Vertrag kann mit jedem abgeschlossen werden, die unten angegebene Reihenfolge ist lediglich für den Streitfall von Bedeutung.
die Ehegattin oder der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner oder die eingetragene Lebenspartnerin
die Kinder
die Enkelkinder
die Eltern
die Großeltern
die Geschwister
Gültigkeit haben natürlich auch vertragliche Regelungen z.B. ein Testament oder eine Bestattungsvorsorge.
Folgende Unterlagen werden benötigt
Familienstand
Todesbescheinigung
Geburtsurkunde
Heiratsurkunde
Scheidungsurkunde
Personalausweis
ledig
X
X
X
verheiratet
X
X
X
X
verwitwet
X
X
X
X
geschieden
X
X
X
X
X
Diese Unterlagen werden zwingend benötigt für die Beurkundung des Todes bei dem zuständigen Standesamt. Die daraufhin erstellten Sterbeurkunden werden für sämtliche Abmeldungen benötigt.
Sollten Urkunden nicht mehr vorhanden sein, helfen wir Ihnen gern bei der Beschaffung.