Im Sterbefall

Seelenspiegel Bestattungen  Zentralruf 0176-23377591

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24 Std. erreichbar

Was tun wenn der Sterbefall eintritt?

Wenn der Sterbefall im privaten Haushalt eintritt muss zuerst ein Arzt benachrichtigt werden. Dieser untersucht den Verstorbenen und stellt die Todesbescheinigung aus.

Danach können Sie uns benachrichtigen, wir veranlassen die Überführung zu jeder Tages- und Nachtzeit.

Tritt der Tod in einem Krankenhaus, Hospiz, Senioren- oder Pflegeheim ein, wird die Verwaltung sich um die Erbringung der Todesbescheinigung durch den Arzt bemühen. In diesem Fall können Sie sich direkt mit uns in Verbindung setzen.

Wer ist der Bestattungspflichtige?

Bestattungspflichtige sind die Personen, die sich im Sterbefall in der Familie um die Regelung der Modalitäten der Bestattung und um den Abschluss des Bestattungsvertrages kümmern müssen. Der Vertrag kann mit jedem abgeschlossen werden, die unten angegebene Reihenfolge ist lediglich für den Streitfall von Bedeutung.

die  Ehegattin oder der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner oder die eingetragene Lebenspartnerin

die Kinder

die Enkelkinder

die Eltern

die Großeltern

die Geschwister

Gültigkeit haben natürlich auch vertragliche Regelungen z.B. ein Testament oder eine Bestattungsvorsorge.

Folgende Unterlagen werden für die Beurkundung des Sterbefalls  benötigt:

Der gültige Personalausweis oder die aktuelle Meldebescheinigung des Verstorbenen.

Familienstand ledig: Geburtsurkunde oder Familienbuchabschrift.

Familienstand verheiratet: Geburtsurkunde oder Familienbuchabschrift und Heiratsurkunde.

Familienstand geschieden: Geburtsurkunde oder Familienbuchabschrift und Scheidungsurteil.

Familienstand verwitwet: Geburtsurkunde oder Familienbuchabschrift, Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners.

Die Versicherungskarte der Krankenkasse, den letzten Rentenbescheid und evtl. die Sterbegeldversicherung oder den Bastattungsvorsorgevertrag.

Sollten Unterlagen nicht mehr vorhanden sein, helfen wir gerne bei der Beschaffung.