Sozialbestattung

In Zeiten wirtschaftlicher Herausforderungen möchten wir sicherstellen, dass jeder die Möglichkeit hat, geliebte Menschen in Würde zu verabschieden. Unser Bestattungshaus steht Ihnen daher zur Seite, um eine einfache und dennoch respektvolle Lösung anzubieten.

Viele sind sich möglicherweise nicht bewusst, dass das Sozialamt unter bestimmten Bedingungen die Bestattungskosten übernehmen kann (gemäß §74 Sozialgesetzbuch XII). Um diesen Prozess zu erleichtern, unterstützen wir Sie gerne bei der Antragsstellung. Wir stellen Ihnen ein Antragsformular zur Verfügung und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Es gibt leider keine genauen gesetzlichen Vorgaben, was unter Umständen zu Konflikten über die Höhe des Leistungsumpfangs führen kann.

Unsere Dienstleistungen umfassen die grundlegenden Bestattungsarrangements zu einem erschwinglichen Preis, der sich im Rahmen der Sozialbestattungssätze bewegt. Bitte beachten Sie jedoch, dass Zusatzleistungen wie Blumenschmuck oder Traueranzeigen nicht inbegriffen sind und separat von den Angehörigen arrangiert werden müssen. Ein Trauerredner kann von uns zu einem geringen Honorar vermittelt werden.

Wir bitten um Verständnis für die Notwendigkeit einer Vorauszahlung, um sicherzustellen, dass wir Ihnen die Basisleistungen wie die Feuer- oder Erdbestattung mit angemessenem Stil und Respekt bieten können. Sollte das Sozialamt die Kostenübernahme nach Prüfung ablehnen, können Sie sicher sein, dass Sie nur den Niedrigstpreis gemäß der gültigen Sozialbestattungssätze bezahlen müssen.

Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, um weitere Informationen zu erhalten oder um Unterstützung bei der Antragsstellung zu erhalten. Wir sind hier, um Ihnen in dieser schwierigen Zeit beizustehen und Ihnen die nötige Hilfe zu bieten.

Antrag der Region Hannover: Antrag auf Übernehme Bestattungskosten