Sterbegeldversicherung

Sterbegeldversicherung

Für den Fall der Bestattung sollten Sie jederzeit finanziell vorgesorgt haben. Die Krankenkassen zahlen seit 2004 kein Sterbegeld mehr, es wurde komplett gestrichen.
Damit eine würdevolle Bestattung nach Ihren Wünschen nicht an finanziellen Engpässen scheitert, empfehlen wir die eigenverantwortliche finanzielle Vorsorge. Ergänzend bietet es sich an, Form und Rahmen der Bestattung durch eine Vereinbarung mit uns zu Lebzeiten festzulegen.
Mit einer Sterbegeldversicherung kann die Finanzierung eines Bestattungsvorsorgevertrages gesichert werden.
So erhalten Sie einen Überblick über die entsprechenden Kosten und wir können gemeinsam besprechen, ab und in welcher Höhe der Abschluss einer Sterbegeldversicherung sinnvoll ist.
Sozialämter dürfen Sterbegeldversicherungen und Treuhandkonten nicht auflösen
Sowohl Treuhandkonto als auch Sterbegeldversicherung bleiben auch dann bestehen, wenn jemand plötzlich in ein Pflegeheim kommt. Wer die dafür anfallenden Kosten nicht selbst tragen kann und deshalb finanziell vom Sozialamt unterstützt wird, muss sein Vermögen offen legen. Laut Bundessozialgerichtsurteil
vom 18.März 2008 darf das Sozialamt Sterbegeldversicherungen und Treuhandkonten nicht mehr auflösen.